Hier ist eine Übersicht und eine zusätzliche Erläuterung zu den länderspezifischen Regelungen bei Bildungsurlaub für Online-Seminare. Im Kern heißt das, für die meisten Teilnehmenden, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin freiwillig zustimmen muss. Aber es gibt auch andere Regelungen, wie in NRW und Niedersachsen. Wer Fragen hat, wendet sich bitte an Thomas.Bulang@igbce.de oder 0511 7631 158.

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