Das Prüferamt ist ein Ehrenamt. Die Mitarbeit ist freiwillig und wird nicht entlohnt. Daher regelst du den zeitlichen Aufwand, den du pro Jahr in die Prüfertätigkeit investierst mit der zuständigen Kammer selbst.

In der Regel wirst du vom Arbeitgeber für die Prüfertätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Die zuständige Stelle leistet eine Aufwandsentschädigung (bis max. 2.100 Euro im Jahr steuerfrei) und kommt für deine im Zusammenhang mit der Prüfung entstandenen Auslagen auf.