Die IHK und HwK können über den BBA (Berufsbildungsausschuss) eigene Fortbildungsprüfungen gemäß § 54 BBiG und § 42f HwO (sogenannte Kammerregelungen) erlassen. Vielfach sind sehr uneinheitliche Verfahrensweisen festzustellen. Deshalb gibt es eine aktuelle DGB-Handreichung (2022) zur Verfahrensweise und den Voraussetzungen einer solchen Regelung. Die gewerkschaftlichen Mitglieder in den BBA sollen es im Blick behalten können und ihre gewerkschaftliche Ansprechpartnerinnen haben.
e_BBA-Info Fortbildungsprüfungsregelungen Kammern