Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen (bis 249 Beschäftigte) mit insgesamt 500 Millionen Euro fördert, läuft an.

Die Erste Förderrichtlinie enthält:

  • Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die – obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat – ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht in Kurzarbeit schickt, und
  • Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
  • Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Arbeitsagenturen zur Verfügung. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch für bereits davor abgeschlossene Ausbildungsverträge, die ab 01.08.2020 beginnen.
  • Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen ist, wird in einer Zweiten Förderrichtlinie umgesetzt.

Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern

BA-Antragsformulare:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern